Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Optimist
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Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von Optimist » 23 Nov 2017, 23:34

Hallo,
ich suche Erfahrungsaustausch mit allen anderen die von der Pleite von Air Berlin betroffen sind. Ich habe bewußt unser Forum hier gewählt, weil wir die Sondersituation haben, das Deutzi unsere Flüge (bei mir jedenfalls) immer über DER-Tour bucht und wir somit auch einen Reisesicherungsschein erhalten.

Ganz kurzfristig, wenige Tage nach der Einstellung der Flüge durch AirBerlin war ich schon von einem Ausfall betroffen. Bild Ich hatte keine Zeit zu recherchieren und Deutzi buche mir umgehend einen Alternativflug bei Eurowings. Irgendwie hat sie es erreicht, dass sogar die Hälfte des AirBerlin Ticketpreises angerechnet werden soll. Es war ein innereuropäischer kurzer Flug, nicht zu teuer, kurzfristig, deshalb habe ich nicht weiter nachgebohrt.

Aber mein nächster Flug, mit ursprünglich Air Berlin, geht Übersee nach Miami und die Kosten sind entsprechend. Deshalb meine Frage: Konnte schon jemand von Euch etwas mit diesem Reisesicherungsschein anfangen? Wozu ist der gut? Welche Rechte habe ich genau damit? Bild

Danke im Voraus
Mike

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steamboats
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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von steamboats » 24 Nov 2017, 07:53

Mike,

ich gehe mal davon aus, dass der Sicherungsschein von DER-Tour ausgestellt wurde (und die sind ja nicht Pleite). Air Berlin dürfte nie einen Sicherungsschein ausgestellt haben. Sprich gegenüber Air Berlin hilft Dir der gar nicht. Dein Geld müsstest Du wenn über DER-Tour zurück bekommen, wenn die nicht nur als Vermittler auftreten. Frag einfach mal bei denen nach.

Ansonsten kannst Du Dich nur an den Insolvenzverwalter von Air Berlin wenden. Die Chancen einen Cent wiederzusehen sind aber gen Null.

Gruß

Carmen

Optimist
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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von Optimist » 24 Nov 2017, 08:05

Hallo Carmen,
Sorry wenn das oben nicht ganz klar wurde, natürlich ist der Sicherungsschein von DER-Tour und die haben ja noch Geld.
Deshalb ja meine Frage wie/ob ich bei denen etwas zurückbekommen kann. Bild Das es von AB nichts gibt ist mir klar.

Natürlich kann ich auch dort nachfragen, wollte mich hier aber vorher schon schlau machen, damit die mit keinen Unsinn erzählen. Sowas kommt an Hotlines ja auch vor. Bild

Wenn das alles nix hilft, muß ich eben doch Deutzi nerven.

LG
Mike
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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von steamboats » 24 Nov 2017, 08:53

Mike,

der Sicherungsschein gilt logischerweise nur für den, der ihn ausgegeben hat. Und das ist in Deinem Fall DER-Tour. Air Berlin war ja eine Airline und kein Pauschalreise-Veranstalter. Airlines müssen daher keine Sicherungsscheine ausgeben.

Bei der auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherung ist natürlich auch nur DER-Tour versichert und die sind nun mal nicht pleite. Ob die jetzt noch Dein Geld haben oder ob das an Air Berlin ging ... das ist natürlich auch eine Frage des jeweiligen Vertrags.

Gruß

Carmen

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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von Struppel » 24 Nov 2017, 14:58

Hallo Mike.

hier sind die verschiedenen denkbaren Szenarien gut dargestellt:
http://www.sueddeutsche.de/reise/insolv ... -1.3662004

Aus dem Artikel (Unterstreichung von mir):

Und wenn ich nur den Flug im Reisebüro gekauft habe?

In diesem Fall bleiben die Kunden leider meist auf ihren Kosten sitzen: Denn wenn kein Pauschalurlaub gebucht wurde oder der Flug Teil eines Pauschalreisekontingents war, treten die meisten Reisebüros oder Online-Portale nur als Vermittler der Einzelflüge auf. Das heißt, dass der Vertrag zwischen Airline und Kunde geschlossen wird, dieser bekommt keinen Sicherungsschein und hat damit Pech gehabt. In einigen wenigen Fällen aber ist das Reisebüro oder Portal selbst der Vertragspartner: Es hatte die Flüge über einen Großhändler billiger gekauft und verkauft sie selbst an den Privatkunden weiter.

In diesem Fall steht das Reisebüro als Zahlungsempfänger und Aussteller auf der Rechnung
, erklärt Reiserechtler Ernst Führich. Selbst wenn auf dieser formuliert sei, "wir vermitteln Ihnen den Flug", sei dies nur ein Versuch, sich der Haftung zu entziehen, so Führich. Ein Reisebüro, das zum Veranstalter wurde, sei für einen Ersatzflug zuständig - oder muss den Flugpreis zurückerstatten und Schadenersatz leisten.
Infiziert seit 2012, bisher 7 x MSC, 3 x Costa, 2 x Mein Schiff, 1 x AIDA
Gebucht: MSC Seaview, WMM (Oktober 2018) und Mein Schiff, ÖMM (Mai 2019)

AntjeG
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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von AntjeG » 24 Nov 2017, 16:39

Meine (rechtlich nicht fundierte Meinung):
Wenn Du einen Sicherungsschein hast, dann wirst Du bei DER eine Pauschalreise gebucht haben (?) In dem Fall muss DER schlicht dafür sorgen, dass Du die bezahlte Leistung (einen Flug nach Miami) bekommst. Sprich, Dich auf deren Kosten auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen.
Solltest Du tatsächlich nur den Flug gebucht haben, haste wohl Pech gehabt, sorry.
Antje

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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von steamboats » 24 Nov 2017, 16:43

Ja, Struppel, das meine ich. Es ist halt eine Frage, was genau bei Mike der Fall ist. Der Sicherungsschein hat dann aber mit einer Rückzahlung des Kaufpreises durch DER-Tour nichts zu tun. Ist DER-Tour der Vertragspartner, dann kann DER-Tour den Vertrag erfüllen, indem sie einen Ersatzflug buchen. Oder sie können nicht mehr erfüllen und müssen das Geld zurückzahlen.

Ich habe es auch schon erlebt, dass ich Sicherungsscheine bekommen habe, obwohl keine Pauschalreise vorlag. Der Vertragspartner hat einfach - wie üblich - den Sicherungsschein beigelegt. Also das bloße Beifügen des Sicherungsscheins sagt nichts aus, wer konkret Vertragspartner ist (oder ob es sich um eine Pauschalreise handelt im Sinn des Reiserechts).

Gruß
Carmen

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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von steamboats » 24 Nov 2017, 16:45

Antje,

die Buchung eines Flugs allein über ein Reisebüro kann nie eine Pauschalreise sein. Und wenn, dann müsste eben DER-Tour umbuchen. Mike selbst darf das nicht machen. Er kann erst neu buchen, wenn DER-Tour sagt, dass sie nicht erfüllen können und daher ihm das Geld zurückzahlen. Setzt aber beides voraus, dass DER-Tour der Vertragspartner ist.

Gruß
Carmen

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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von Deutzi07 » 24 Nov 2017, 17:19

Moin,

ich löse das Rätsel mal auf. :-)
Es kommt ganz einfach auf den Tarif an, ich habe für Mike einen Tarif gewählt bei dem mindestens eine weitere Leistung über Dertour erforderlich ist. Was wir getan haben. :-)
Es gestaltet sich allerdings etwas schwierig auch für DerTour, da Momentan einfach keine passenden Flüge angeboten werden. Ich warte jetzt auf den Flugplan von Eurowings und werde dann mit DerTour sprechen. Wie wir das am besten verfahren.

LG
Deutzi
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Re: Reisesicherungsschein / Air Berlin Flüge

Beitrag von steamboats » 24 Nov 2017, 18:39

Deutzi,

dann ist es ja wieder eine Pauschalreise und DER-Tour ist der Veranstalter und damit verantwortlich :D !

Anyway, der Sicherungsschein würde nur eine Pleite von DER-Tour abdecken nicht aber die von Air Berlin. Dass DER-Tour als Veranstalter der Pauschalreise in der Erfüllungspflicht steht und damit im Fall der Nicht-Erfüllbarkeit (also kein buchbarer Ersatzflug) den Reisepreis zurückerstatten muss, hat ebenfalls nichts mit dem Sicherungsschein zu tun, sondern ist als Reisevertragsrecht.

Gruß

Carmen

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